Oberösterreichisches Landhaus von außen
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Landhaus von außen
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Das kleine Politiklexikon

Amt der Landesregierung

Ist die Geschäftsstelle der Landesregierung. Es erledigt die Verwaltungsangelegenheiten, z. B. Anträge der Bürgerinnen und Bürger bearbeiten, Entscheidungen vorbereiten oder Erledigungen zusenden.

 

Behörde, Verwaltungsbehörde

Von einer Behörde werden hauptsächlich rechtliche Entscheidungen, z. B. Bescheide gefällt. Sie geht dafür nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren vor. Jede Behörde hat einen speziellen Aufgabenbereich.

 

Bezirk, politischer

Ist das räumliche Gebiet, für das eine Bezirkshauptmannschaft zuständig ist. Oberösterreich ist eingeteilt in 18 politische Bezirke. Eine Sonderstellung haben die Statutarstädte.

 

Bezirkshauptmannschaft

Ist eine Verwaltungsbehörde und besorgt verschiedenste Angelegenheiten wie z. B Ausstellen eines Reisepasses oder des Führerscheins, einer Gewerbeberechtigung. Bei jeder Bezirkshauptmannschaft ist ein Bürgerservice eingerichtet, das sich zuallererst um alle Anliegen kümmert und den Bürgerinnen und Bürgern weiterhilft. In den Statutarstädten werden diese Aufgaben vom „Magistrat" erledigt.

 

Briefwahl

Mit einem Wahlbrief kann man außerhalb des Wahllokals bei einer Wahl seine Stimme abgeben und per Post an die Wahlbehörde senden.

 

Bundesrat

Der Bundesrat vertritt im Parlament die Interessen der Länder bei der Gesetzgebung. Er kann gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates Einspruch erheben. Damit kann er die Gesetzgebung normalerweise nur verzögern, aber nicht verhindern. Die Mitglieder des Bundesrates werden den Landtagen gewählt. Die Größe des Bundesrates hängt von der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder ab, derzeit hat er 61 Mitglieder, davon zehn aus Oberösterreich.

 

Bürgerinnen- und Bürger-Begutachtung

Alle Landesbürgerinnen und Landesbürger haben die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen eine schriftliche Stellungnahme zu Gesetzesvorschlägen einzubringen.

 

Bürgerinnen- und Bürger-Initiative

Bürgerinnen und Bürger können Forderungen an den Landtag oder die Landesregierung stellen. Solche Forderungen müssen von 3 % der Wahlberechtigten in Oberösterreich mit ihrer Unterschrift unterstützt sein. Der Landtag bzw. die Landesregierung muss über die eingebrachten Anliegen beraten.

 

Bürgerinnen- und Bürger-Befragung

  1. Alle Bürgerinnen und Bürger werden über die Forderungen befragt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 8 % der Wahlberechtigten in Oberösterreich unterstützen eine solche Bürgerinitiative an den Landtag / an die Landesregierung mit ihrer Unterschrift. Der Landtag/die Landesregierung beschließt, diese Forderungen nicht zu erfüllen, und der/die Einbringer/in der Forderungen verlangen eine Befragung.

  2. Eine Befragung ist auch dann zu machen, wenn der Landtag oder die Landesregierung dies beschließen (unabhängig davon, ob eine Bürgerinitiative eingebracht wurde).

 

Demokratie

Bedeutet, dass das Recht vom Volk ausgeht. Alle Bürgerinnen und Bürger können direkt oder indirekt bei den Entscheidungen im Staat mitwirken, z. B. durch Wahlen oder Volksabstimmungen. Der Gegensatz dazu ist die Diktatur, bei der das Volk nicht bestimmen kann, wer die „Macht" im Staat ausübt.

 

Grundmandat

Erhält jene Wahlpartei, die in einem Wahlkreis mindestens so viele Stimmen erreicht hat, die die Sperrzahl (= Gesamtzahl der gültigen Stimmen dividiert durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate im Wahlkreis) ist. Wenn man ein Grundmandat bekommt, kann man in den Landtag einziehen.

 

Hauptwohnsitz

Darunter versteht man jenen Ort, an dem sich jemand niedergelassen hat, um dort hauptsächlich zu leben. Also wo sich der „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen" befindet, z. B. Wohnen, bei Vereinen dabei sein, Freizeit verbringen, Freunde treffen und einladen. Wenn ein Mensch mehrere Orte hat, an denen er sich oft aufhält, dann ist jener Ort der Hauptwohnsitz, an dem sie oder er sich eher daheim fühlt (also ein „überwiegendes Naheverhältnis" hat).

 

Hochrechnung

Mit einer Hochrechnung kann man einen ersten Trend beim Ergebnis einer Wahl errechnen. Dafür werden die Ergebnisse aus einigen Gemeinden herangezogen und dann auf ein allgemeines Ergebnis hochgerechnet.

 

Koalition(sregierung)

Zwei oder mehrere Parteien bilden gemeinsam die Regierung und verfügen über die Mehrheit im Parlament. Die übrigen Parteien, die nicht mitregieren, haben eine wichtige Kontrollfunktion. Die Minderheit nennt man Opposition.

 

Kompetenz(bereich)

Sagt aus, welche Ebene (EU, Bund, Länder, Gemeinde) zuständig ist. Unterscheide aber zwischen der Zuständigkeit

  1. in der Gesetzgebung: EU (Kommission und Parlament), Bund (Nationalrat und Bundesrat) und Land (Landtag).

  2. In der Vollziehung (=Durchführung der Gesetze) durch die verschiedenen Behörden: z.B. Ministerium, Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde usw.

 

Konzentrationsregierung

Alle Parteien mit einer bestimmten Mandatsstärke sind in Oberösterreich in der Regierung vertreten.

 

Landesbudget

Ist ein Haushaltsplan, in dem die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr stehen. Die Einnahmen und Ausgaben sind in verschiedene Kapitel (z.B. Personal, Soziales, Kultur usw.) unterteilt. So weiß man für das nächste Jahr, wie viel Geld für welche Aufgaben zur Verfügung steht.

 

Landeshauptfrau oder Landeshauptmann

Vertritt das Land nach außen. Sie oder er ist die oder der Vorsitzende der Landesregierung und überdies Chefin bzw. Chef des Amtes der Landesregierung.

 

Landesregierung

Steht an der Spitze der Landesverwaltung (vgl. die Bundesregierung mit den Ministerien auf Bundesebene). Sie vollzieht die Landesgesetze und verwaltet die Finanzen des Landes. Sie kann Verordnungen erlassen und Gesetzesvorschläge an den Landtag richten. Die Landesregierung besteht aus: Landeshauptfrau oder Landeshauptmann, zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern, sechs Landesrätinnen oder Landesräten.

 

Landesverfassung

Das sind alle gesetzlichen Vorschriften, die die Grundordnung des Bundeslandes als eigenständiges Element in der Republik Österreich betreffen. Das sind z.B. Regeln darüber, wie und durch wen Gesetze gemacht werden oder welche Rechte die Bürgerinnen und Bürger haben.

 

Landtag

ist das Parlament in einem Bundesland. Es setzt sich in Oberösterreich aus 56 von allen Wahlberechtigten gewählten Landtagsabgeordneten zusammen. Diese halten ihre Sitzungen im Landhaus in Linz ab. Der Landtag beschließt Gesetzte und das Budget. Er hat Kontroll- und Fragerechte gegenüber der Landesregierung.

 

Landtagsabgeordnete oder Landtagsabgeordneter

Ist eine durch eine Wahl gewählte Person. Sie wird auf die österreichische und oberösterreichische Verfassung angelobt. Jede und jeder Abgeordnete kann bei jedem Landtagsbeschluss frei entscheiden (Freies Mandat). In der Praxis bilden sich die Abgeordneten innerhalb der Landtagsklubs eine gemeinsame Meinung zu den Beratungsgegenständen.

 

Landtagsausschuss

In den Ausschüssen und Unterausschüssen wird die Arbeit des Landtags vorbereitet. Es gibt verschiedene Ausschüsse zu verschiedenen Sachbereichen (z.B. Bauausschuss, Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport), in denen einige Abgeordnete über die jeweiligen Themen eingehender beraten.

 

Landtagsklub

Abgeordnete der gleichen Partei bilden einen Klub (es müssen mindestens zwei Mandatare sein). Derzeit sind in Oberösterreich die Abgeordneten in sechs Klubs (ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne, MFG,Neos) zusammengeschlossen. Innerhalb des Klubs besprechen die jeweiligen Mandatare die Angelegenheiten, die im Landtag behandelt werden.

 

Legislaturperiode

Ist die Zeitspanne zwischen zwei Wahlen. Beim Landtag in Oberösterreich sind es normalerweise sechs Jahre. Danach wird durch eine Wahl wieder eine neue Volksvertretung gewählt.

 

Mandatarin oder Mandatar

Siehe Landtagsabgeordnete oder Landtagsabgeordneter.

 

Nationalrat

Der Nationalrat ist der eigentliche (Bundes-)Gesetzgeber (daneben wirkt auch noch der Bundesrat an der Gesetzgebung mit). Seine 183 Mitglieder werden vom Volk bei den Nationalratswahlen gewählt. Sie beschließen die Bundesgesetze. Eine weitere wichtige Aufgabe für den Nationalrat ist die Kontrolle der Bundesregierung. Seine Legislaturperiode beträgt normalerweise fünf Jahre.

 

Parlament

  1. Ursprünglich war das Wort Parlament nur der Name des Gebäudes, wo die Abgeordneten tagen und Gesetze beschließen.

  2. Heute versteht man unter dem Begriff Parlament auch den Nationalrat und den Bundesrat auf Bundesebene sowie die Landtage in den Bundesländern.

 

Partei, politische

Ist eine Gruppe gleichgesinnter Personen, die die Gesellschaft mit gestalten möchten. Sie vertritt jeweils bestimmte Ziele und Interessen (z.B. Unterstützung der Arbeiterinnen und Arbeiter, Schutz der Umwelt, Förderung einer starken Wirtschaft usw.).

 

Republik

Ist eine Staatsform, an deren Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt steht. In Österreich ist das die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident.

 

Ständestaat

War die Staatsordnung in Österreich in den Jahren 1933 bis 1938, bei der die demokratischen Einrichtungen, wie z.B. Nationalrat und Bundesrat, ausgeschaltet waren.

 

Statutarstadt

Ist eine Stadt mit besonderer rechtlicher Stellung. Sie hat sowohl Aufgaben der Gemeindeverwaltung als auch jene der Bezirksverwaltung zu besorgen. Dies wird durch den „Magistrat" gemacht.

 

Verhältniswahlrecht

In einem Wahlkreis werden mehrere Abgeordnete gewählt. Je nachdem wie viele Stimmen die Wahlparteien erhalten haben, so viele Mandate erhalten sie im Verhältnis dazu.

 

Vorzugsstimme

Die Wählerinnen und Wähler können bei der Landtagswahl im Wahlkreis für höchstens drei Bewerberinnen oder Bewerber derselben Wahlpartei eine Vorzugsstimme abgeben. Wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat mindestens so viele Vorzugsstimmen hat wie sie der halben Wahlzahl in diesem Wahlkreis entspricht, bekommt sie oder er ein Mandat zugeteilt – egal wie ihre oder seine Wahlpartei abschneidet.

 

Wahlbehörde

Zur Leitung und Durchführung einer Wahl wird eine Wahlbehörde gebildet. Und zwar für jeden Wahlsprengel, jede Gemeinde, jeden Bezirk, jeden Wahlkreis und für das gesamte Bundesland. Die Wahlbehörde besteht aus einer Wahlleiterin bzw. Wahlleiter, den Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und den Wahlbeisitzerinnen oder Wahlbeisitzern. Die Wahlbehörde zählt nach der Wahl die Stimmen aus.

 

Wahlbeisitzerin oder Wahlbeisitzer

Sie sind Mitglieder der Wahlbehörde und wirken z.B. am Ablauf der Wahl und der Stimmenauszählung mit. Für jede Wahlbehörde gibt es eine bestimmte Anzahl an Beisitzerinnen und Beisitzern. Wie viele Personen aus jeder, sich an der Wahl beteiligenden Partei kommen, hängt vom Ergebnis bei der letzten Landtagswahl im Bereich der jeweiligen Wahlbehörde ab.

 

Wählerverzeichnis (Wählerevidenz)

Die Gemeinden müssen für die Wahlen eine Liste der Wahlberechtigten, die in ihrem Gebiet den Hauptwohnsitz haben, führen. Dieses Verzeichnis muss vor der Wahl öffentlich aufgelegt werden, damit jede und jeder nachsehen kann, ob sie oder er auch rechtmäßig eingetragen ist. Gegen die unrichtige Nicht-/Eintragung kann man Einspruch erheben.

 

Wahlkarte

Mit der Wahlkarte zeigst du den Wahlbehörden eines anderen Wahlkreises, dass du in deinem eigenen Wahlkreis wahlberechtigt bist.

 

Wahlkreis

Bei einer Landtagswahl wird Oberösterreich in fünf Wahlkreise eingeteilt. Auf die Wahlkreise werden je nach Anzahl der dort wohnenden Landesbürgerinnen und Landesbürger die zu wählenden Mandate verteilt.

 

Wahlleiterin oder Wahlleiter

Überwacht die Wahlhandlung im jeweiligen Wahllokal. Sie oder er muss darauf achten, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Insbesondere, dass eine persönliche und unbeeinflusste Stimmabgabe in der Wahlzelle möglich ist. Weiters muss sie oder er darauf achten, dass die Wahlzeuginnen und Wahlzeugen nicht unrechtmäßig ins Wahlgeschehen eingreifen.

 

Wahllokal

In jedem Wahlsprengel muss eine Räumlichkeit zur Verfügung stehen, wo die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können („neutraler Boden"), z.B. Gemeindeamt, Schulen, Pfarrämter – keine Parteilokale. Es muss genügend Platz vorhanden sein, damit Wahlzellen, Bänke und Tische für Wahlleiterin bzw. Wahlleiter und Beisitzerinnen und Beisitzer und die Wahlurne aufgestellt werden können. Im Wahllokal dürfen sich nur

  • Wahlleiterin bzw. Wahlleiter (deren Stellvertreterin bzw. Stellvertreter),

  • Wahlbeisitzerinnen bzw. Wahlbeisitzer,

  • Wahlzeuginnen bzw. Wahlzeugen und

  • die Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgeben,

aufhalten.

 

Wahlpartei

Sind alle Parteien, die für die Wahl rechtzeitig einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht haben. Ein Wahlvorschlag ist eine Liste von Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine Funktion im Landtag, im Gemeinderat oder als Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister bewerben.

 

Wahlrecht, aktives

Haben alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind (z.B. zu mehr als einem Jahr Haft verurteilte Straftäterinnen oder Straftäter).

 

Wahlrecht, passives

Wählbar sind alle Frauen und Männer, die das aktive Wahlrecht besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Wahlsprengel

Jede Gemeinde bildet einen Wahlsprengel, In den meisten Gemeinden gibt es mehrere Wahlsprengel, damit alle Wahlberechtigten schnell ihre Stimme abgeben können und nicht lange warten müssen. In jedem Wahlsprengel ist ein Wahllokal, in dem grundsätzlich alle Wahlberechtigten wählen, die in dem Wahlsprengel wohnen.

 

Wahlurne

Ist ein geschlossener Behälter mit einem Schlitz, in den die Wahlberechtigten ihre Stimmzettel im Wahlkuvert einwerfen.

 

Wahlzahl

Die Anzahl der abgegebenen Stimmen im Wahlkreis wird durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate im Wahlkreis geteilt. Daraus wird berechnet, wie viele Mandate die jeweiligen Wahlparteien erhalten.

 

Wahlzelle

In jedem Wahllokal muss mindestens eine Wahlzelle sein. Das ist eine Einrichtung, in der die Wahlberechtigten unbeobachtet den Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert geben können. Es müssen ein Stehpult oder Tisch und Schreibmaterial zur Verfügung gestellt sein.

 

Wahlzeugin oder Wahlzeuge

In jedem Wahllokal können von jeder Wahlpartei zwei Vertrauensleute anwesend sein. Sie kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß abläuft, dürfen sich aber in die Wahlhandlung nicht einmischen.