Mag. Thomas Stelzer (ÖVP)
Landeshauptmann
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon: (+43 732) 7720-121 90
Fax: (+43 732) 77 20-125 00
seit 6. April 2017: Landeshauptmann
23. Oktober 2015 - 5. April 2017: Landeshauptmann-Stellvertreter
31. Oktober 1997 - 22. Oktober 2015: Mitglied des Landtags
Persönliche Daten
- geboren am 21. Februar 1967 in Linz
- verheiratet mit Bettina
- Kinder: Lukas und Lena
Besondere Interessen und Hobbys
Lesen, Schifahren, Musik
Lieblingsspeisen
Fisch, Nudelgerichte
Schulbildung
- Volksschule in Linz-Harbach
- Gymnasium der Jesuiten Linz
- 1985 Matura am Kollegium Aloisianum Linz
- 1990 IVS-Abschluss
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz
Erlernter Beruf und berufliche Laufbahn
- ab 1990 Raiffeisenlandesbank Oberösterreich
- Jänner 1992 bis Ende 1997 Mitarbeiter im ÖVP Landtagsklub
- 1998 bis 2001 Bildungsabteilung beim Amt der Oö. Landesregierung
Politische Funktionen / Laufbahn
- 24. Oktober 1991 bis 5. November 1997 Mitglied des Linzer Gemeinderates
- seit 31. Oktober 1997 Landtagsabgeordneter
- 1992 bis 2001 Landesobmann der Jungen ÖVP Oberösterreich
- Oktober 2001 bis 12. Jänner 2009 Mitglied des Linzer Gemeinderates und Klubobmann sowie Geschäftsführer der ÖVP Oberösterreich
- 2008 bis 2015 Landesobmann des Oö. Familienbundes
- 12. Jänner 2009 bis 22. Oktober 2015 Klubobmann des OÖVP im Oö. Landtag
- seit 23. Oktober 2015 Landeshauptmann-Stellvertreter
Zuständigkeiten und Aufgaben
Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den ihm als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes; siehe Anhang)
- Aufgabengruppe Finanzen, ausgenommen
- die Beteiligungen des Landes an allen Kapital- und Personengesellschaften, sowie an jenen Genossenschaften, die ihre Geschäftstätigkeit im Bereich des Wohnungs- und Siedlungswesens haben
Erstellung des Landesvoranschlages einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung unter Mitbeteiligung des für Wirtschaft zuständigen Mitglieds der Landesregierung
- Aufgabengruppe Hochbau
- Augabengruppe Justitiariat
- Aufgabengruppe Kultur
- Aufgabengruppe Kultus
- Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe, ausgenommen
- die Landesgüter und -forste sowie die sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes,
- die Landes-Sonderschulen,
- die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
- die Berufsschulen sowie
- die Sonstigen Schulen des Landes
- Aufgabengruppe Personal-Objektivierung
- Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten
- Aufgabengruppe Presse
- Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten, ausgenommen
- die Allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination sowie
- die Kinder- und Jugendanwaltschaft
- Aufgabengruppe Statistik
- Aufgabengruppe Verfassungsdienst
spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung und die Kundmachung von Verordnungen sowie von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung ausgenommen die Europäische Integration – generelle Information
- Aus Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Entwicklungszusammenarbeit im Ausland
- Aus der Aufgabengruppe Bildung und Gesellschaft die Jugendbetreuung und -förderung, ausgenommen der Jugendschutz
- Aus der Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst
- das Krisenmanagement des Landes (KRIMA),
- die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG,
- die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie
- die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft
- Aus der Aufgabengruppe Soziales
- die Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld an Bezieherinnen und Bezieher einer Pension nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Gemeindesanitätsdienstgesetz und dem Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz sowie
- die Opferinteressenvertretung
- Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), soweit dafür im Referat Mittel zur Verfügung stehen