KommR Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ)
Landesrat
Altstadt 30
4021 Linz
Kontaktdaten
Tel. Büro: (+43 732) 77 20-172 51
Fax: (+43 732) 77 20-21 72 99
Landesrat seit 23. Mai 2019
Persönliche Daten
- geboren am 10. Mai 1959 in Wels
- verheiratet mit Hermine
- Kinder: Christiane (1982), Isolde (1988), Wolfgang (1991)
- Eltern: Hedwig und Wilhelm Klinger
Besondere Interessen und Hobbys
- Motorsport, Fliegen, Jagd, Schifahren
Lieblingsspeisen , Lieblingsautor, Lieblingskomponist, Urlaubsziele
- klare Gemüsesuppe, Steinpilzravioli, Forelle gebraten, Palatschinken mit Marillenmarmelade
Ziele und Interessen als Mitglied der Landesregierung
Schulbildungen
- 1965 - 1969 Volksschule Gaspoltshofen
- 1969 - 1973 Hauptschule Gaspoltshofen
- 1973 - 1978 HTBL TB Saalfelden
Ausbildungen
- Güterbeförderungskonzession
- Gastgewerbekonzession
- Mietwagenkonzession
- Lehrlingsausbilder
- Berufspilotenausbildung (1986 - 1990)
Erlernter Beruf und berufliche Laufbahn
Politische Funktionen / Laufbahn
- 1991 - 1997 Gemeinderat Gaspoltshofen
- 1997 - 2003 GV Gaspoltshofen
- seit 2003 Bürgermeister Gaspoltshofen
- seit 2009 Bezirksparteiobmann
- seit 2004 RFWLO und RFWBO-Stv.
- seit 23. Mai 2019 Landesrat
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Aufgabengruppe Grund- und Trinkwasserwirtschaft
- Aufgabengruppe Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst
ausgenommen - das Krisenmanagement des Landes (KRIMA),
- die Notstandsmaßnahmen der Landesregierung gemäß Art. 97 Abs. 3 und 4 B-VG,
- die Notstandsmaßnahmen des Landeshauptmanns gemäß Art. 102 Abs. 5 B-VG sowie
- die Übergeordnete Koordinierung der Teilbereiche der Umfassenden Landesverteidigung, soweit sie nicht die Koordinierung der Zivilen und Geistigen Landesverteidigung sowie die Verbindung zu den militärischen Dienststellen betrifft
- Aufgabengruppe Oberflächengewässerwirtschaft
ausgenommen das wasserwirtschaftliche Planungsorgan - Aufgabengruppe Personenstandswesen
- Aufgabengruppe Staatsbürgerschaft
- Aufgabengruppe Verwaltungspolizei
ausgenommen das Migrationswesen - Aus der Aufgabengruppe Baurecht
die Feuerpolizei - Aus der Aufgabengruppe Forstdienst
die Wildbach- und Lawinenverbauung - Aus der Aufgabengruppe Gemeinden
die Gemeindeaufsicht nach dem VII. Hauptstück der Oö. Gemeindeordnung 1990 und dem VII. Hauptstück der Stadtstatute von Linz, Steyr und Wels, soweit sie nicht § 106 der Oö. Gemeindeordnung 1990 und § 78 der Stadtstatute von Linz, Steyr und Wels betrifft